Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schuldenextrakt
Schuldenextrakt, m.
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sollen unsere commissarii uns einen richtigen schulden-extract verfertigen, also daß liquida ab illiquidis separiret werden, und wir eines jeden gerechtsame daraus ersehen koͤnnen1697 HistBeitrPreuß. II 88 Faksimile