Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schulddokument
Schulddokument, n. wie Schuldbrief (I) wan die sach liquidiert und lauter fürkhombt - alß mit geferttigter unwidersprochnen schuld- und andern verbriefften undisputierlichen documentis 1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 5 § 5 zu vorbeugung aller ... processualischen weitlaͤufigkeiten das schulddocument dem debitori zuruͤckgegeben 1764 AltenburgSamml. II 267 wenn aber eine andere bereits eingetragene post blos in pfandbriefe umgeschrieben wird, ausser den ... bemerkten gebuͤhren ... fuͤr jedes cassirte schulddocument 2 ggr. anzusetzen 1791 NCCPruss. IX 202 Faksimile wenn ... der besitzer in dem schuldd…