Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schuldbeweistum
Schuldbeweistum, n.
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alle die contraͤct, permutationes, transactiones, obligationes vnd schuldbeweißthumben, welche mit gewalt, auß forcht ... außgeprest worden, ... sollen gaͤntzlich ... nichtig seyn1648 ActPacWestph. III B 1, 2 S. 263f.