Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schuldausteilung
Schuldausteilung, f. anteilsmäßige Auskehrung des Restvermögens eines überschuldeten Schuldners (I) oder Nachlasses an die Gläubiger; als Form eines Konkursverfahrens daß es bißhero in etlichen ämptern mit den schuld außtheilungen etwas vngleich zugangen 1608 Wüst,Policey V 154 [Befehl] daß bey sich ergebenden schuld-austheilungen die zinns anderst nicht als wann auch alle gemeine- und mit keinen unterpfanden versehene glaubigere bezahlt werden koͤnnen, ... angesetzt werden sollen 1704 Brandenburg/DRWArch. an einigen orten ... werden bei schuldaustheilungen, wo das vermoͤgen nicht sufficient i…