Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Schützengesellschaften
Schützengesellschaften ( Schützengilden ), Vereine von Bürgern, die sich im Gebrauch der Schußwaffen üben und in der Regel bald nach Pfingsten Schützenfeste mit Preisschießen veranstalten. Entstanden sind die nach Art der Handwerkerzünfte organisierten S., die wie jene in katholischen Gegenden auch vielfach zugleich kirchliche (meist den heil. Sebastian als Schutzpatron verehrende) Bruderschaften bilden, seit der Mitte des 14. Jahrh. In den mittelalterlichen Städten war die Gesamtheit der wehrfähigen Bürger zum Kriegsdienst verpflichtet. Während aber zum Gebrauch des Spießes, der gewöhnlichen …