Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schreinern
Schreinern, n.
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wenn ... jemand ... nicht nur das fassbinden, sondern auch das zimmern oder schreinern aufrichtig gelernet, so soll doch ein solcher nur eins von beyden zu treiben befugt, drechselen aber allen ... gemein sein1734 IserlohnUB. 272 Faksimile