Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Scholarchat
Scholarchat, n. Amt und Tätigkeit eines Scholarchen; Behörde, Kollegium zur Schulaufsicht bdv.: Scholarchatamt, Schulherrenamt das ehemalige scholarchat oder iezo an dessen stelle gekommene geistliche gericht 1731 AnmFrankfRef. I 721 bey dieser ... schulversammlung, welcher gesamte praeceptores beywohnten, [könte] ... bekannt gemacht werden, wann etwaß von dem löbl. scholarchat und schulconvent ... zu erinnern wäre 1752 MGPaed. 27 S. 267 [Marg.: scholarchat] anno 1624 [seyen] die ober-scholarchen catholisch gewesen ..., wobey es dann auch von rechtswegen zu verbleiben haͤtte 1758 Stetten,Augsb…