Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schnitt'ernte
Schnitt'ernte, f.
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es soll alle jahr nach jeden orts gelegenheit acht tage vor der schnitt-erndte in jedweder superintendentur ... ein general-schul-examen mit allen schülern gehalten werden1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 339 Faksimile