Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schlenkelzeit
Schlenkelzeit, f.
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als sich aber die ehehalten ... angemast, ... wann sie schlencklen, einen laib brots ... zu begeren, sol dasselb hiemit bey der straff ... (auch denjenigen ehehalten, die ... im dienst bleiben, die schlenckelzeit) ... abgeschafft seinBairLR. 1616 S. 660 Faksimile