Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schleichweg
Schleichweg, m.
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von hier abgehende waaren sollen durch keine schleichwege, sondern allein auf denen haupt-, heer-, und landstraßen ... hinweg gebracht, wie auch der zoll ... abgeführt werdenvor 1748 Kempten/Wüst,Policey I 155
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zur versicherung des zolls [sind] ... alle neben- schleich- und richtwege ... verboten1785 Fischer,KamPolR. II 408 Faksimile