Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schleichend
schleichend, adv.
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wer sich doch vnderstanden wirt haben, wider diß ... decret das ampt eines aduocaten schleychend an sich zenemmen, ... der solle von dem aduocatenampt abgelegt werden, auch die gewoͤnlich acht ... überstehn1566 Pegius,CodJust. 75v Volltext (und Faksimile)