Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schlachthof
Schlachthof, m.
-
fleischhawer sollen eynen sundirlichin slachtehoff habin, ... das die lewte durch gestanckis wille icht sych werdenum 1400 LiegnitzStRb. 77
-
marchalhampt ... ist ... in kochen, keller, baghauß, breuhauß, meltzhauß, schlachthoff offte visitiren1578 Nostitz,Haushaltb. 126 Faksimile
-
weil ... alles schlacht-vieh ... in den ... schlacht-hof ... soll gebracht werden, der alte buͤrgem. C.Z. aber ... darwider gehandelt, und ... im hause [hat] schlachten lassen, ... 2 rthrl. straffe1721 Knauth,Altenzella III 353 Faksimile
-
die frey schlächter müßen die vacante bäncken zu kauffen angehalten werden, und da auch vor dieselbe auf denen freyheiten schlachthöfe zu erbauen, so sind solche gehalten, ... in den publiquen schlachthöfen ... zu schlachten1724 MittKönigsberg 2 (1910) 203
-
kittler heißt hier der fleischer, der auf dem schlachthofe wohnet und die aufsicht uͤber die keßel und andere geraͤthschaft der fleischer hat1785 Hennig,PreußWB. 122 Faksimile