Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schillingshauer
Schillingshauer, pl.
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schillinghauer oder schillingguͤter, so gemeiniglich die landleute ... [in Luͤneburg] besessen ... haben1671 Schottel,SingJur. 373 Faksimile
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schillings-hauer, schillings-guͤter, in den luͤneburgischen und angrenzenden landen. sie haben dise benennung davon erhalten, weiln der erste erwerber sein erbrecht gegen einen schilling erhält, auch derjenige, welcher es verliret, sich durch einen schilling vertreiben lassen muß1757 Estor,RGel. I 797 Faksimile