Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schillinglaib
Schillinglaib, m.
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jeder beck, welcher zu bachen anfangt, er bache ... schilling oder plappertleib, ... soll ... wie er angefangen hat, das jahr ausbachen1617 SchlettstStR. 452 Faksimile
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sie [becken] sollen ... batzen- und schillingleib, und keines fürderlicher dann das ander, fürohin ... bachen1698 HohenzollLO. 729