Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schikaneur
Schikaneur, m. Person, die andere schikaniert daß wir vor diesem e.l. ehemaligen patron bedienet, der uns schaͤndlich begegnet hat, folglich haben wir ihme als einen chicaneur abandoniret Bohn,Kaufmann (Ausg. 1727) III, 419 chicaneur, der sich loser griffe in rechten bediener, ein zungendrescher, ein betruͤger 1733 Zedler V 2113 Faksimile so ist es schon genug, daß dein oder deines gegners advokat ein mensch ohne gefuͤhl, ein gewinnsuͤchtiger gauner, ein pinsel, oder ein chicaneur sey, um bey einem rechtsstreite, den jeder unbefangene gesunde kopf in einer stunde schlichten koͤnnte, viel jahre…