Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiffwucher
Schiffwucher, m. Darlehen, das zum Kauf von Seehandelswaren bestimmt ist und nur dann mit einem weit höheren, als dem orts- oder landesüblichen Zinssatz zurückzuzahlen ist, wenn die Waren den Zielort erreichen und dort veräußert werden vgl. Bodmerei, Schiffsbelastung, Schiffzins nauticum fœnus, schiffwucher Frischlin(Frankf. 1631) 557 Faksimile es wird ... in jure ... eines absonderlichen ... wuchers in dem titul des fœnore nautico gedacht ... und wird solcher schiff-wucher auch pecunia trajectitia genannt, weil sothanes geld uͤber meer und wasser gefuͤhrt wird. weil nun derjenige, welcher sol…