Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiffswrack
Schiffswrack, n.
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findet jemand ein schiffs-wrack oder anders dergleichen unter wasser, der setze ein kenn- und wahrzeichen darauf, oder soll für allen schaden stehen, welcher sonst dadurch geschehen koͤnteSchwedSeeR.(1667) 54 Faksimile