Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiffssoldat
Schiffssoldat, m.
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befehl an die zollbedienten in Preußen, die schiffssoldaten zu bezahlen1660 ProtBrandenbGehR. VI 136
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die ausgaben fuͤr die seemacht haben auch wieder ihre besondern abtheilungen ... zu unterhaltung der matrosen und schiffssoldaten1758 v.Justi,Staatsw. II 528 Faksimile
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die schiffsoldaten sind entweder eigentliche schiffsoldaten oder matrosen; jene entweder artilleristen oder infanteristen1771 Zincke,KriegsRGel. 14 Faksimile