Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Schiffsregister
Schiffsregister sind öffentliche (jedermann zugängliche), von den Amtsgerichten geführte Verzeichnisse (See- und Binnenschiffsregister). Sie geben über Namen, Gattung, Erbauung, Größenverhältnisse, Heimat, Eigentumsverhältnisse, Pfandrechte der Schiffe Auskunft. Wegen der Seeschiffe s. das Flaggengesetz vom 22. Juni 1899, wonach die Eintragung erst geschehen darf, nachdem das Recht des Schiffes zur Führung der Reichsflagge glaubhaft gemacht ist (§ 8); dies Recht hat es nur, wenn es im ausschließlichen Eigentum von Reichsangehörigen steht (§ 2). Gemäß dem Binnenschiffahrtsgesetze (§ 119 ff.) si…