Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiffspaß
Schiffspaß, m. Dokument für ein Seeschiff, in dem zB. der Name des Kapitäns und weitere relevante Daten, wie zB. die Erlaubnis für die Fahrt, verzeichnet sind vgl. 1Beilbrief (II), Schiffbrief (II) schiffpaß fuͤr N.M.H, buͤrger von Hadersleben 1648 StaatsbMag. VIII 745 Faksimile damit ... der strom nicht verderbet ... werden moͤge, sollen die schiffer von ballastschiffen, wie tief ihre schiffe geladen, auf unserer pfundcammer richtig ansagen, damit solches auf den koͤnigsbergschen schiffspaß gesetzet [wird] 1674 BrandenbZollRegl. Art. 19 schiffspaͤsse ... und andere dergleichen oͤffentliche un…