Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiffsbediente
Schiffsbediente, m. Seemann, Matrose, Besatzungsmitglied; in der Binnenschifffahrt: Arbeiter auf einem Schiff bdv.: Schiffmann (I) so sollen auch alle schiffs-bediente, welche entweder monatlich- oder fuͤr die gantze reise rechtmessig bedungen, schuldig seyn selbige reise zu vollenfuͤhren SchwedSeeR.(1667) 5 Faksimile steurmann, haͤupt bohtsman oder ander schiffs-bedienter SchwedSeeR.(1667) 7 Faksimile die straff-gefaͤlle sollen halb der guͤlde verbleiben, die helffte aber ad pias causas verwandt werden, jedoch daß die guͤlde darinn disponite und solches denen verarmeten guͤlde- und schiffs-be…