Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiffmühle
Schiffmühle, f. Wassermühle auf einem in der Flussströmung verankerten Schiff bdv.: Rheinmühle vgl. Schiffmüller, Schiffmüllerzeche rescript ... daß ... die schiff-muͤhlen zinsbar gemachet werden sollen 1563 CAug. II 5 Faksimile amptskammer uf die dobbelte metze und schiffmühle zu sprechen 1647 ProtBrandenbGehR. IV 22 Faksimile daß ... uͤber jetzige darinn [district] befindliche anzahl der 39. schiff-muͤhlen ... keine mehr eingefuͤhrt ... werden moͤchte 1674 Beyer,Mühlenbauk. II 62 daß alle ... schiff-muͤller mit ihren schiff-muͤhlen auf den stroͤhmen von denjenigen orten, wo buhnen angeleget …