Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schifferei
Schifferei, f.
-
[Überprüfung durch ein schau-ambt] ob die gantze schifferey mit aller außrüstung verßehen1758 Heiman,Neckarschiffer I 307
-
die zulassung fernerer mitglieder [zur Neckarschiffergilde] ... soll nach folgender ordnung geschehen: ... in die ii classe ... diejenigen, die bei einem schiffer 2. classe die schifferei erlernt [haben]1810 Heiman,Neckarschiffer I 353