Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
schiertot
schiertot, adj.
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ein metzger [hat] den strick abgeschnitten und diesem schier-todten selbstmoͤrder wasser angespritzt, wovon er ... wieder zu sich selbst gekommenA. Klingler, Von dem Greuel des Selbst-Mords (Zürich 1691) 389