Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schiedsrichterlich
schiedsrichterlich, adj.
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jn compromissen, darinn die partheyen die schidrichterlich erkanntnuß zum volnziehen ... sich verbunden1546 Perneder,Proz. 89r Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544
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es ist zu einem ... schiedsrichterlichen ausspruch ... genug, wenn die beschaffenheit der ganzen sache dem schiedsrichter mit beyder theile übereinstimmung vorgelegt ... wirdum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 26 § 2
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wenn die entscheidung eines rechtsstreits einem schiedsrichterlichen ausspruche unterworfen werden soll1794 PreußALR. I 13 § 101
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haben wir ... nach versuchter, aber nicht erhaltener gütlicher ausgleichung, ... unser schiedrichterliches urtheil und erkenntniß ... ausgefällt1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 387 Faksimile
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gegen den schiedsrichterlichen ausspruch findet kein rechtsmittel statt1815 Gönner,EntwGesB. I 32 Faksimile
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sein [ober-landrabbiner] spruch wird zwar fuͤr rechtskraͤftig gehalten, doch gilt derselbe nur als ein schiedsrichterlicher spruch, und koͤnnen die parteyen ... die sache an das kammergericht bringen1784 Krünitz,Enzykl. 31 S. 490
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die unmittelbaren haben aber vor den höchsten reichsgerichten von den zeiten des faustrechts her noch eine art schiedsrichterlicher instanz, welche die austrägalinstanz heißtum 1795 StaatsRHeilRömR. 55