Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schied'sorte
Schied'sorte, f.
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dass zu schiedmüntz ... keine andere kleine schied-sorten ... gemüntzzt, sondern alle übrige in- und ausländische kleine müntzen ... vor ungültig geachtet werden sollen1623 Münzordnung/AnnNassau 15 (1879) 111