Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schichtbrief
Schichtbrief, m.
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[Einkünfte des Schulmeisters:] vor einen schicht- und teilungsbrief zu schreiben gibt 1 nachbar und alle 1 [fl] 10 [gr]1671 Beck,DanzigerNehrung 246
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wenn vater oder mutter nach des andern absterben anderweit sich verehlichen wolte, daß denen kindern, ehe die andere ehe vollenzogen, vormuͤndere verordnet, ihr vater- oder mutter-theil ausgemachet, und daruͤber gewisse schicht-briefe verfertiget werden1754 WestpreußPR. II 46 Faksimile