Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scherneeid
Scherneeid, m.
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scherne- oder schütters-aidt: ich ... schwere ... gemeldter statt ihr beste zu thuen ... so ich jemandt sahe oder hörete, welcher ... zuwieder thäte ... eß seye mitt viehe, graßschneiden, holtzhauen ... solches will ich ungezeumet denen bürgermeisteren und rahdt schuldig überbringen17. Jh.? QFWiedenbrück 36 S. 32