Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
scherfe f.
scherfe , f. 1 1) ältere schreibung für schärfe ( s. dieses sp. 2190 f. ). zu den belegen für die gerichtliche bedeutung ( unter 1) mögen hier einige nachgetragen werden: es wer allzumal todsünd und verdamlich, wenn gott mit der scherff handeln wolt. Luther 1, 72 b ; weil auch David der from auffrichtig und gottfürchtig könig, vom einigen Siba, dem schmeichler betrogen, ein harte scherff wider Mephiboseth fürnam. 216 b ; denn welcher solche artickel bricht, dem werden sie nach der scherffin gerechnet, und auff ein jeden puncten insonderheit gestrafft. Fronsperger kriegsb. 1, 110 b ; von einem …