Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Scherachte
Scherachte, m.
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sollen die hegensleute, scherachten, torffachten und auerichter ... auff die ponckten, so jeder beykomt, genaue absicht haben und die verbrecher gebürlich straffen1692 SchleswDorfO. 203 [ebd.ö]