Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schellenbube
Schellenbube, m.
-
weilen der R. ... bei nachts über den stattgraben durch die rinnen kommen, den andern schellenbuben ein feihel vnd einen hammer ... zum außbrechen gebracht1609 Schuhmann,Scharfrichter 252 Anm. 886
-
ein gefangener zur arbeit, schellenbub, oder der inn der gefaͤngknuß arbeitet1616 Henisch 1416