Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheitschaffer
Scheitschaffer, m. in Hall (Tirol): Salinenbeamter, dem ua. die Aufsicht beim Herausziehen und Aufstapeln des angeflößten Holzes obliegt trifftmaister, waldhüeter, floßleüt / kliebr, füerer, braucht man nach der heüt, / scheytschaffer, archenmaister guet / der ambtßmawrer das seinig thuet 1558 Rösch v. Geroldsh.,Landreim V. 192 folgendes soll scheidschaffer den auffstockern ... ihr arbeit nach dem gewohnlichen clafftermaß, in beyseyn aines der beambten ... trewlich abmessen, und ihnen von jeder claffter als vil sie gemacht und gestockt ... bezahlen, doch bey ihnen daran seyn, daß sie es fleiss…