Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheiterbeige
Scheiterbeige, f.
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dass ihme [wegen Sexualverbrechen und Gotteslästerung] ... die zungen geschlitzt und er volgends lebendig uff ein scheiterbeigen geworffen, selbige an allen vier eggen angezündet ... werden solle1669 Bern/Argovia 54 (1942) 136