Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheinursache
Scheinursache, f.
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damit ... sich nit jemant mit schein-ursachen ... für gericht ... absentiern und entschuldigen khönne, so sollen derer ein jeder ... glaubwürdigen schein ... zu schickhen schuldig sein1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 50 § 17
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die von U. hätten ihnen in ihren absagsbriefen zu einer schein-ursache gesetzt, daß sie darum widersagen, weil herzog Sigmund sie vor dem pabst verklagt [habe]1796 Ochs,Basel IV 106