Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheinbarkeit
Scheinbarkeit, f.
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so war ihnen ein leichtes, dergleichen schein-documenta aufzubringen auch sogar einige, denen gewissermaßen ein gerichtliches ansehen mehrere scheinbarkeit zulegen könnteum 1789 Fürth,AachPatrizier I 556