Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheffelgroschen
Scheffelgroschen, m. eine Abgabe auf Getreide bdv.: Scheffelgeld das die alttmerkische ... stedte durch bemelten abschidt ... in dem scheffelgroschen dergleichen prärogativ vor den andern bekomen 1606 ActaBrandenb. II 297 alle diejenigen auch, welche ... in burglehnen wohnen, ob sie wohl den scheffelgroschen nicht geben duͤrffen, sollen jedoch, so offte sie mahlen, nichts desto minder einen freyzettel vom ziesemeister holen lassen, aus welchem befindlich, wie viel des getreidigs seye 1618 CCMarch. IV 4 Sp. 57 Faksimile daßelbe korn, welches der inspector vor sein hauß bedarff, soll er in der k…