Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheffelacker
Scheffelacker, m.
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daß wir unsern hofe zu H. ... mit aller seiner zugehörung, doch außerthalb der lehen und sölden, auch schöffeläcker, so er [Vorbesitzer] darzu und darein gehapt und gepauen hat, dem ... L.T. ... gelassen haben1480 WürtVjh.² 5 (1896) 26