Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scharfrichterei
Scharfrichterei, f.
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ob nicht ... einen jedweden zünfftigen handwerksmanne zůläßlich ... ohne nachtheil ... die verstorbene persohnen aůß der scharffrichtereÿ zͦ grabe tragen zůhelffen1682 DRWArch.
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dieses war ... ein offentliches huren-hauß ... in die stockgasse zu dem stock-hause und scharffrichterey gesetzet, wohin es auch billig gehöretvor 1688 G. Thebesius, Liegnitzische Jahr-Bücher (Jauer 1733) IV. 27
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[general-kopffsteuer:] scharffrichter der eine eigene scharffrichterey hat 5 bis 10 [thaler], der keine meisterey hat 4 bis 5 [thaler]1697 CCMarch. IV 5 Sp. 54 Faksimile
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[Lehnbrief:] so habe ich ... die scharffrichterey mit allen dependentien ... übergeben1718 PutlitzUB. 346
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indessen müssen im preußischen doch die scharfrichtereyen außer den städten angelegt werden1785 Fischer,KamPolR. I 298 Faksimile
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an sämmtliche einwohner ... [wird] verordnet: das bei ihnen gefallene vieh jederzeit an die hiesige scharfrichterei zur ... abdeckung anzuzeigen1815 VerordnAnhDessau II 266 Faksimile