Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schandpranger
Schandpranger, m.
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die feld-, ... und wiesendiebe sollen am leibe abgestraft, ... vorher ... an den schandpranger geschlossen, auch ... mit dem gestohlenen, welches ihnen bei vollziehung ... aufzubinden ist, gestellet werden17. Jh. Bauer,WaldeckWB. 132