Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schandgedicht
Schandgedicht, n.
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einen unötigen gegen anschlag ..., darin er ... das angedeute schandgedichte und famos libel nicht billiget1593 Hupp,Scheltbriefe 85
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daß sich keiner einigs schmeh- und schand-gedichts gebrauche. im fall aber jemand daruͤber ungehorsam befunden, daß derselbig ... zu gleichmessiger straff gehalten werde, ... solch schmeh- und schand-gedicht, so es muͤndlich beschehen, fuͤr dem gericht offentlich ... zuwiederruffen1696 JülichPolO. 63 Faksimile