Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schaftherr
Schaftherr, m. Inhaber einer Vogtei, an den die Schaftleute ua. den ²Schaft (I) leisten soll auch kein schaffgut versetzt, verkaufft, noch verwechselt ... werden, es geschehe dan mit verwilligung des schafftherrn 1552 LuxembW. 448 Faksimile wan der hausvater in des herrn vogtey ... verstorben, so soll dasselbig inbestat kindt mit bewilligung des schafftherrn in demselbigen schafftgut sitzen pleiben, so lang er und sein erben vorhanden seint 1552 LuxembW. 449 Faksimile daß kein pauersman, so schafft gutt besitzt, dieselbe darff zertheillen sonder zulaiß und verwilligungh deß schafft herrn 1569 …