Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schaftauschen
Schaftauschen, n.
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[vereidigte Aufpasser haben die Pflicht,] vf das verdechtige heimliche schaafftauschen vnd parthieren der hirdten vnd schöffer vleißige acht zugeben1589 CCNass. I 1 Sp. 547 Faksimile