Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schafschlachter
Schafschlachter, m.
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ihro koͤnigl. majest. ... haben sich ... referieren lassen, was die schaf-schlachtere zu Itzehoe gegen die ... amts-articuln eingebracht [haben]1686 CCHolsat. III 654 Faksimile
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daß die schaaf-schlachtere zur winters-zeit von michaelis bis ostern, den uͤbrigen schlachtern und fleisch-hauern gleich schlachten, und ihre nahrung damit ungehindert treiben und fortsetzen moͤgen1686 CCHolsat. III 655 Faksimile