Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schützengilde
Schützengilde, f., n. I wie Schützengesellschaft (I) her J.S. heft ein benefitium van dem schuttengilde 1536 PommVis. I 96 dem unterkuster soll jherlich aus dem gemeinen kasten vorreicht werden: ... 15 groschen von der schutzengulde 1575 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 185 Faksimile [wir haben] die schutzenguͤlde in vnser stadt S. zur scheibe zuschießen ... auff des raths vnd der guͤldemeister berurtter schutzenguͤlde vntterthenigstes ersuchen folgentergestalt priuilegirtt ... : daß sie alle jahr in ... vnser stadt S. solche schuͤtzenguͤlde [Bed. II] haltten vnd nach der schiebe schießen so…