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Satzbürger

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Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch

Satzbürger

Satzbürger, m. Auswärtiger, besonders Adliger, der unter einem mit dem Rat vereinbarten Vertragsverhältnis einen Wohnsitz in einer Stadt hat vgl. Dingbürger unseren burgeren, hindersässen, satz- oder dinckburgern, so usserhalb unser statt und an andern orten hausen, fürbüeten lassen 1592 VillingenStR. 175 Faksimile vmb alle sachen, keüff vnd verkeüff, vor alhiesigem rath oder gericht, vnd sonsten niergend anderstwa vermög der stat alten herkommen recht geben, nemen vnd sich des benüegen lassen, wie es dan bey anderen adelichen sazburgeren auch v̈blich härkommen um 1610 RheinfeldenStR.(SchweizR…

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Satzbürger

    Deutsches Rechtswörterbuch

    Satzbürger, m. Auswärtiger, besonders Adliger, der unter einem mit dem Rat vereinbarten Vertragsverhältnis einen Wohnsit…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit satzbürger

2 Bildungen · 2 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von satzbürger 2 Komponenten

satz+bürger

satzbürger setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

satzbürger‑ als Erstglied (2 von 2)

Satzbürgerin

DRW

Satzbürgerin, f. Frau im Rechtsverhältnis eines Satzbürgers junkher H.W. v. B. ... ist in ... seiner fraw muetter seeligen als satzburgerin …

satzbürgerlich

DRW

satzbürger·lich

satzbürgerlich, adv. sich satzbürgerlich einlassen das Recht eines Satzbürgers erwerben keiner von adel ... mehr zue dem ... burgermeister a…