Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Samtlegation
Samtlegation, f.
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daß in der sache nichts præjudicirliches moͤchte verordnet werden, bis das ganze fuͤrstl. hauß Br. und Luͤneburg eine samtlegation werde nachschicken1656 Spittler,Hannover II Beil. 89