Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
sammenhaftig
sammenhaftig, adj., adv.
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diss satzung ... ist beschehen mit samenhaftiger gemaind und grozzem raute1412 IsnyStR. 142
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wann eeleut samenhafftig oder jedes besonder jre schuldt zu bezalen schuldig ist1497 HessSamml. I 23 Faksimile
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so aber viel personen einen ewigen zinß jaͤrlichs zu raichen schuldig, den sollen sie samenhafftig unvertheylt ... ablegenFrankfRef. 1578 II 7 § 10 Volltext (und Faksimile)