Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Saliterer
Saliterer, m.
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dieweil sich aber ... bezeigt, daß die saliterer zu unseren zeugämtern gar wenig saliter liefern, und dahin stehet, ob sie mit dem graben schlechten fleiß gebrauchen1690 Bayern/QNPrivatR. II 2 S. 150