Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
sachfällig
sachfällig, adj. in einem Rechtsstreit unterliegend, unterlegen; bußpflichtig; auch subst.: Person, die einen Rechtsstreit verloren hat vgl. niederfällig (III), rechtsfällig, unrechtgewinnen (I) O. ... vnde syne schichtes brodere sakefellich iij m. 1475 FinlMedeltidsurk. VIII 416 eß ware daher nicht angezaigt, den proceß zu führen, da, im falle man gegen den pfarrer sachfällig würde, der andern khainer sich in solche tractation mehr einlassen wurde 1597 Schwanser/DRWArch. wird einer vom aeltermann oder beysitzer seines verbrechens wegen, rechtmaͤssig sachfaͤllig erkandt, und will hernach muhtw…