Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Saalstiege
Saalstiege, f.
-
derohalben läßt ein rath die hofglock läuten, darauf alle burger auf dem hof bei der saalstegen [sich zur entsetzung eines Meineidigen] versammeln1570/1623 WormsChr. 167
-
seine majestät [hat] ... von rath und gemein ... huldigung empfangen, welches von alters auf dem hof für der salstegen geschehen1570/1623 WormsChr. 199